Mietregeln

 

 

Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Mindestmietzeit ist ein Miettag. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt. Der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden.

Eine Verfügbarkeitsgarantie kann nicht zugesagt werden, da Geräte durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen können. Gerät wird betriebsfähig und gereinigt an den Mieter übergeben. Da es sich um ein Mietgerät handelt, ist ein Neuzustand nicht zu erwarten. Das Gerät steht dem Mieter ab dem im Vertrag angegebenen Zeitraum zur Verfügung. Sollte das Gerät nicht abgeholt werden, kann der Vermieter das Gerät weiter vermieten eine Stornogebühr von 20 € ist vorgesehen.

 

Rückgabe der Mietgeräte.

Der Mieter verpflichtet sich das Mietgerät zum Mietende unverzüglich zurück zu geben.

Die Geräte sind ungereinigt und funktionsfähig zurück zu geben (Zustand so gut wie erhalten).

Gerätemängel / Haftung Mieter zeigt sich während der Mietzeit ein technischer Mangel der den Betrieb des Mietgerätes unmöglich macht, so ist umgehend der Vermieter zu informieren:

Per Telefon 0660/4286529 Per Email treffpunkt.pub@aon.at Der weitere Gebrauch des Gerätes ist zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht.

Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz des Mietgerätes. Auftretende Schäden am Mietgerät die der Mieter zu vertreten hat, werden nach der Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn es sich nicht um einen technischen Schaden handelt, wie z.B. verbogener Rahmen, defekter Zapfhahn.

 

Haftung:

 

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen evtl. Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietgerätes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird. Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Widerbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Versicherung Bitte beachten Sie, dass Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Haftpflichtversicherung.